Wertpapiername | Anteil |
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MicroStrategy Aktie · WKN 722713 · ISIN US5949724083 | 8,34 % |
Coinbase Aktie · WKN A2QP7J · ISIN US19260Q1076 | 7,38 % |
Block Aktie · WKN A143D6 · ISIN US8522341036 | 6,61 % |
TeraWulf Aktie · WKN A3C9C7 · ISIN US88080T1043 | 6,48 % |
IRIS ENERGY LTD Aktie · WKN A3C7R6 · ISIN AU0000185993 | 6,32 % |
Cleanspark Aktie · WKN A2PWWQ · ISIN US18452B2097 | 5,67 % |
Bit Digital Aktie · WKN A2QFQV · ISIN KYG1144A1058 | 5,48 % |
Bitcoin Group Aktie · WKN A1TNV9 · ISIN DE000A1TNV91 | 5,47 % |
Marathon Digital Aktie · WKN A2QQBE · ISIN US5657881067 | 5,46 % |
Galaxy Digital Holdings Aktie · WKN A2JRV8 · ISIN KYG370921069 | 4,87 % |
Summe: | 62,08 % |
Das Anlageziel des Fonds ist die Nachbildung des MVIS® Global Digital Assets Equity Index (der 'Index') vor Gebühren und Aufwendungen. Zur Erreichung seines Anlageziels wendet der Anlageverwalter in der Regel eine Nachbildungsstrategie an, in deren Rahmen er direkt in die zugrunde liegenden Aktienpapiere des Index investiert, darunter Aktien, American Depository Receipts (ADR) und Global Depository Receipts (GDR). Diese Aktienpapiere müssen von Unternehmen ausgegeben werden, die mindestens 50% ihrer Umsätze mit Unternehmen aus dem globalen Segment für digitale Vermögenswerte sowie mit Halbleiter- und Online- Geldtransferunternehmen erzielen, die an den in Anhang II des Prospekts genannten Märkten notiert sind oder gehandelt werden. Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Wenn der Index bereits solche Aktienpapiere hält, wird deren Entfernung angestrebt, sofern der prozentuale Anteil der Umsätze aus Unternehmen aus dem globalen Segment für digitale Vermögenswerte sowie aus Halbleiter- und Online-Geldtransferunternehmen unter 25% der Umsätze der betreffenden Unternehmen fällt. Sofern es für den Fonds nicht praktikabel oder kostengünstig ist, den Index vollständig nachzubilden, kann der Anlageverwalter eine optimierte Sampling- Methode anwenden. Sofern es für den Fonds nicht praktikabel oder kostengünstig ist, den Index vollständig nachzubilden, wird der Fonds keinen Gebrauch von den angehobenen Obergrenzen gemäß Verordnung 71 der OGAW-Verordnungen machen.